Ausstellung eines Energieausweises

Nur Personen, die eine bestimmte Qualifikation vorweisen können, sind berechtigt Energieausweise auszustellen. Es sind besondere Aus- und Weiterbildungen nötig. Klaus Schierenbeck erfüllt sämtliche Qualifikationen, Aus- und Weiterbildungen, um Energieausweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellen zu dürfen.


Wichtige Informationen zu Energieausweisen

Ein Energieausweis gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes ist. Mit ihm kann man unter anderem den Energiebedarf und Energieverbrauch zwischen verschiedenen Häusern vergleichen.

Gibt es mehrere Arten von Energieausweisen?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Zum einen den Verbrauchsausweis und zum anderen den Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis gibt Aufschluss über den Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Gebäude nach 1978 errichtet wurde.

Der Bedarfsausweis gibt Aufschluss über den Energiebedarf eines Hauses, unabhängig davon, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wird. Dieser Energiebedarf kann vor Ort, anhand der Bausubstanz und der jeweiligen Heizungsanlage, von uns bewertet werden.

Wichtig zu wissen:

  • Bei Neubauten muss ein EnEV-Nachweis zum Bauantrag geführt/ erstellt werden
  • Energieausweise können erst nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt werden

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail und wir stellen Ihnen den gewünschten Energieausweis aus.



Kosten

Im Allgemeinen ist ein Verbrauchsausweis günstiger als ein Bedarfsausweis. Da die Datenerhebung jedoch wesentlich geringer ausfällt, ist die Aussagekraft eines Verbrauchsausweises anders einzuschätzen als die eines Bedarfausweises.

Der Preis für einen Energieausweis hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Einen spielt die Komplexität des Gebäudes eine große Rolle. Sie bestimmt wie schnell die einzelnen Bauteile erfasst werden können. Zum Anderen sind die Gebäudegröße, die Heizungstechnik und die Bauunterlagen von Bedeutung.

Eine Energieberatung ist beim Ausstellen eines Energieausweises nicht mit inbegriffen.